Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorbeugen. Im Brandschutz in der technischen Gebäudeausrüstung wird durch bauliche oder anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen (Schächte, Unterdecken mit Feuerwiderstand/ Rauchansaugsysteme, Brandschutzklappen), die zunehmend komplexeren technischen Anlagen in Gebäude vor Brandausbrüchen oder Schäden bei Bränden geschützt.
Brandschutzmaßnahmen, die durch technische Anlagen realisiert werden, zählen zum anlagentechnischen Brandschutz: Dabei kann es sich um präventive Maßnahmen (z.B. Branddetektion, Alarmierung) als auch operative Maßnahmen (z.B. Brandverhinderung, Brandlöschung,
Begrenzung der Brandausbreitung, maschinelle Entrauchung) handeln.
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